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   VG Mainz, 28.04.2010 - 3 K 822/09.MZ   

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https://dejure.org/2010,28461
VG Mainz, 28.04.2010 - 3 K 822/09.MZ (https://dejure.org/2010,28461)
VG Mainz, Entscheidung vom 28.04.2010 - 3 K 822/09.MZ (https://dejure.org/2010,28461)
VG Mainz, Entscheidung vom 28. April 2010 - 3 K 822/09.MZ (https://dejure.org/2010,28461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht)

    Kommentare im Staatsexamen: Platzhirsch Palandt vor dem Kadi

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prütting-Kommentar im Examen: Prüfungsamt muss bei der Entscheidung über Zulassung von Kommentaren als Hilfsmittel im Zweiten Staatsexamen eine ordentliche Auswahl treffen und darf keine sachfremden Erwägungen anstellen - Verlag will Zulassung des BGB-Kommentars von ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Mainz, 28.04.2010 - 3 K 822/09
    Sie zielt insbesondere nicht auf eine Regelung der Wettbewerbsfreiheit und stellt auch keine sogenannte "grundrechtsspezifische" Maßnahme i.S. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 [193, 194]) dar, da hierdurch nicht zielgerichtet Rahmenbedingungen verändert oder geschaffen werden, um zu Gunsten oder zu Lasten bestimmter Unternehmer einen im öffentlichen Interesse erwünschten Erfolg herbeizuführen.
  • VG Berlin, 07.11.2007 - 15 A 125.07

    Abwehrrecht gegen Nachteile im publizistischen Wettbewerb bzw. ein Teilhaberecht

    Auszug aus VG Mainz, 28.04.2010 - 3 K 822/09
    Hinzu kommt, dass sich diese Überprüfung ausschließlich an dem hinter der Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln stehenden Zweck zu orientieren hat, denn andernfalls könnte die Klägerin, die durch die Regelung in § 38 Abs. 1 i.V. mit § 6 Abs. 2 Satz 1 JAPO gleichsam nur reflexhaft begünstigt wird (vgl. insoweit zur inhaltgleichen Vorschrift des § 5 Abs. 4 JAO Bln auch VG Berlin, Urteil vom 07. November 2007 - VG 15 A 125.07 -), im Ergebnis eine Überprüfung auf Ermessensfehler erreichen, auf die wegen des fehlenden Drittschutzes der Vorschriften gerade kein Anspruch besteht.
  • VG Düsseldorf, 04.11.2011 - 15 K 5117/09

    Verletzung der Rechte der ausgeschlossenen Verlage durch die Zulassung nur

    Im Ergebnis ebenso jeweilig zu den entsprechenden dortigen landesrechtlichen Regelungen: Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 3. August 2011, 3 K 62/11.MZ, juris Rdnr. 22 f., und vom 28. April 2010, 3 K 822/09.MZ, BeckRS 2010, 54750, und amtlicher Urteilsabdruck S. 10 f; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7. November 2007, VG 15 A 125.07, n.v., Urteilsabdruck S. 8 f.

    Im Ergebnis ebenso: Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 3. August 2011, 3 K 62/11.MZ, juris Rdnr. 22., und Urteil vom 28. April 2010, 3 K 822/09.MZ, a.a.O., und Urteilsabdruck S. 10 f.

    Ist die Zulassungsentscheidung danach, soweit hier von Interesse, als im dargestellten rechtlichen Sinne "wettbewerbsneutral" zu qualifizieren, kann die Klägerin das von ihr beanspruchte Recht schließlich auch weder aus Artikel 3 Abs. 1 GG oder Artikel 2 Abs. 1 GG ableiten, im Ergebnis ebenso Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 3. August 2011, 3 K 62/11.MZ, juris Rdnr. 23, und Urteil vom 28. April 2010, 3 K 822/09.MZ, a.a.O. und Urteilsabdruck S. 11, noch gestützt auf Artikel 3 Abs. 1 GG eine Überprüfung der in das Ermessen des Justizministeriums gestellten Zulassungsentscheidung auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot beanspruchen.

    Insoweit im Prüfungsansatz (Willkürverbot) anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 3. August 2011, 3 K 62/11.MZ, juris Rdnr. 24 ff., und Urteil vom 28. April 2010, 3 K 822/09.MZ, a.a.O. und Urteilsabdruck S. 11 f; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7. November 2007, VG 15 A 125.07, n.v., Urteilsabdruck S. 9 f.

    Die im Ergebnis hiervon abweichenden gerichtlichen Entscheidungen zur Praxis der Zulassung von Hilfsmitteln in den zweiten juristischen Staatsprüfungen, vgl. Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 3. August 2011, 3 K 62/11.MZ und vom 28. April 2010, 3 K 822/09.MZ und Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7. November 2007, VG 15 A 125.07, jeweils a.a.O., benennen demgegenüber keinen Rechtsgrund für die Annahme, dass den Erlass einer ermessensfehlerfreien Entscheidung auch derjenige beanspruchen kann, dessen Interessen die betreffende Ermessensnorm nicht zu dienen bestimmt ist.

    Selbst wenn man aber zu Gunsten der Klägerin trotz des fehlenden Drittschutzes auf einen aus Art. 3 Abs. 1 GG (allenfalls) ableitbaren Schutz vor willkürlicher Behandlung abstellt, vgl. zum weniger strengen Prüfungsmaßstab des Willkürverbots in einer ähnlichen Fallkonstellation: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1985, 4 S 1888/84, VBlBW 1986, S. 464 - 467 sowie BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1986, 2 B 16.86, n.v., S. 3 des amtlichen Abdrucks; vgl. ebenso Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 3. August 2011, 3 K 62/11.MZ, a.a.O. und juris (Rdnr 23) unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass der Prüfung hier kein strengerer Maßstab als das Willkürverbot zugrunde zu legen sei, vgl. ferner VG Mainz vom 28. April 2010, 3 K 822/09.MZ und Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7. November 2007, VG 15 A 125.07, jeweils a.a.O.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11

    Bestimmung der zulässigen Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung

    Mit Urteil vom 28. April 2010 (Az.: 3 K 822/09.MZ) verpflichtete das Verwaltungsgericht Mainz den Beklagten insbesondere mit Blick auf die alternative Zulassung von drei Großkommentaren und kumulativer Zulassung eines Kurzkommentars im Zivilprozessrecht, über die Zulassung des "Prütting" als weiteres Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach "Zivilrecht" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten ergeben sich aus den zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätzen, den Verwaltungsvorgängen sowie der Gerichtsakte 3 K 822/09.MZ, 10 A 10687/10.OVG.

    Einschneidende Auswirkungen der Zulassungsentscheidung auf die Berufstätigkeit der Klägerin sind bei dieser Sachlage nicht erkennbar (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011, a.a.O., sowie VG Mainz, Urteil vom 28. April 2010 - 3 K 822/09.MZ -, juris).

  • VG Mainz, 03.08.2011 - 3 K 62/11

    Zum Anspruch eines Verlagsunternehmens auf Zulassung eines Kommentars zum

    Nachdem der Beklagte dem Begehren der Klägerin unter Hinweis auf einen im Land Berlin anhängigen Rechtsstreit nicht entsprach, erhob die Klägerin am 3. September 2009 Klage (3 K 822/09.MZ).

    Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die Gerichtsakte 3 K 822/09.MZ liegen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Sie zielt nicht auf eine Regelung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit und stellt daher keine sogenannte "grundrechtsspezifische" Maßnahme dar (vgl. schon Urteil der Kammer vom 28. April 2010 - 3 K 822/09.MZ -).

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